FAQ
FAQ Unternehmer
1. Haben Sie eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung?
Ja. Alle Geschäftsstellen haben die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung; ausgestellt von den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit.
2. Wie sind wir abgesichert bezüglich der Subsidiärhaftung(Entleiherhaftung für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge)?
Zunächst durch folgende Bescheinigungen:
- Unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung durch
die Bundesagentur für Arbeit - Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen, des jeweiligen Finanzamtes
und der Verwaltungsberufsgenossenschaft
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Vorlage einer Bankbürgschaft.
3. Mit welchen Nebenkosten haben wir zu dem Stundenverrechnungssatz zu rechnen?
Sie zahlen ausschließlich die rein effektiv gearbeiteten Stunden.
4. Machen Ihre Mitarbeiter auch Überstunden und wie werden diese vergütet?
Wenn die Möglichkeit zu Überstunden besteht, werden Ihnen dafür ausgewählte Mitarbeiter überlassen. Die Berechnungsgrundlage entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Welche Vorlaufzeit zur Besetzung eines Auftrages benötigen Sie?
Wir freuen uns über eine längerfristige Planung; aber auch Aufträge mit kurzfristiger Vorlaufzeit gehören zu unserem Tagesgeschäft.
6. Wie lang ist die Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist kann den Kundenwünschen angepasst werden.
7. Können Ihre Mitarbeiter auf Fernmontagen mitgenommen werden?
Grundsätzlich ja. Die Bereitschaft der einzelnen Mitarbeiter wird durchgesprochen und Ihnen angeboten. Zusätzlich wird Ihnen ein spezielles Angebot für Montagen unterbreitet.
8. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern auch Qualifizierungsmaßnahmen an?
Ja. Die Möglichkeit besteht durch unsere Tochtergesellschaft TT ZWO.
9. Können Mitarbeiter auch übernommen werden?
Grundsätzlich ja.
10. Wer ist für die Arbeitssicherheit zuständig?
Die Hauptverantwortung liegt bei Teilzeit Thiele in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit unseres Tochterunternehmens TT ZWO.
11. Wer ist für die Arbeitsmedizin zuständig?
Nach BGVA4 wird dieser Bereich durch unseren Betriebsarzt sichergestellt.

