Fragen & Antworten für Unternehmer
-
Welche Kosten entstehen uns bei einer Übernahme?
-
Die Kosten einer Übernahme sind frei verhandelbar. In bestimmten Fällen kann hierauf zur Gänze verzichtet werden.
Kategorie: Arbeitgeber -
Welches Serviceportfolio hat Teilzeit Thiele?
-
Unser genaues Serviceportfolio finden Sie hier: Serviceportfolio
Kategorie: Arbeitgeber -
Für welche Branchen wird Personal überlassen?
-
Teilzeit Thiele arbeitet branchenunabhängig und stellt Ihnen Personal in den gewünschten Bereichen.
Kategorie: Arbeitgeber -
Wer ist für die Arbeitsmedizin zuständig?
-
Nach BGVA4 wird dieser Bereich durch unseren Betriebsarzt sichergestellt.
Kategorie: Arbeitgeber -
Wer ist für die Arbeitssicherheit zuständig?
-
Die Hauptverantwortung liegt bei Teilzeit Thiele in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit unseres Tochterunternehmens TT ZWO.
Kategorie: Arbeitgeber -
Können Mitarbeiter auch übernommen werden?
-
Grundsätzlich können alle Mitarbeiter auch übernommen werden.
Kategorie: Arbeitgeber -
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern auch Qualifizierungsmaßnahmen an?
-
Ja. Die Möglichkeit besteht durch unsere Tochtergesellschaft TT ZWO.
Kategorie: Arbeitgeber -
Können Ihre Mitarbeiter auf Fernmontagen mitgenommen werden?
-
Grundsätzlich ja. Die Bereitschaft der einzelnen Mitarbeiter wird durchgesprochen und Ihnen angeboten. Zusätzlich wird Ihnen ein spezielles Angebot für Montagen unterbreitet.
Kategorie: Arbeitgeber -
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
-
Die Kündigungsfrist kann den Kundenwünschen angepasst werden.
Kategorie: Arbeitgeber -
Welche Vorlaufzeit zur Besetzung eines Auftrages benötigen Sie?
-
Als flexibler Dienstleister gehören Aufträge mit kurzfristiger Vorlaufzeit zu unserem Tagesgeschäft.
Kategorie: Arbeitgeber -
Machen Ihre Mitarbeiter auch Überstunden und wie werden diese vergütet?
-
Wenn die Möglichkeit zu Überstunden besteht, werden Ihnen dafür ausgewählte Mitarbeiter überlassen. Die Berechnungsgrundlage entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kategorie: Arbeitgeber -
Mit welchen Nebenkosten haben wir zu dem Stundenverrechnungssatz zu rechnen?
-
Sie zahlen ausschließlich die effektiv gearbeiteten Stunden.
Kategorie: Arbeitgeber -
Haben Sie eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung?
-
Ja. Alle Geschäftsstellen haben die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung – ausgestellt von den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit.
Kategorie: Arbeitgeber
Produktionshelfer (m/w) in Detmold
Energieelektriker (m/w) in Wernigerode
Schweißer (m/w) WIG in Celle
Staplerfahrer (m/w) in Minden