Fragen & Antworten für Unternehmer

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Welche Kosten entstehen uns bei einer Übernahme?

Die Kosten einer Übernahme sind frei verhandelbar. In bestimmten Fällen kann hierauf zur Gänze verzichtet werden.

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Welches Serviceportfolio hat Teilzeit Thiele?

Unser genaues Serviceportfolio finden Sie hier: Serviceportfolio

Kategorie: Arbeitgeber
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Für welche Branchen wird Personal überlassen?

Teilzeit Thiele arbeitet branchenunabhängig und stellt Ihnen Personal in den gewünschten Bereichen.

Kategorie: Arbeitgeber
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Wer ist für die Arbeitsmedizin zuständig?

Nach BGVA4 wird dieser Bereich durch unseren Betriebsarzt sichergestellt.

Kategorie: Arbeitgeber
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Wer ist für die Arbeitssicherheit zuständig?

Die Hauptverantwortung liegt bei Teilzeit Thiele in Zusammenarbeit mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit unseres Tochterunternehmens TT ZWO.

Kategorie: Arbeitgeber
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Können Mitarbeiter auch übernommen werden?

Grundsätzlich können alle Mitarbeiter auch übernommen werden.

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Bieten Sie Ihren Mitarbeitern auch Qualifizierungsmaßnahmen an?

Ja. Die Möglichkeit besteht durch unsere Tochtergesellschaft TT ZWO.

Kategorie: Arbeitgeber
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Können Ihre Mitarbeiter auf Fernmontagen mitgenommen werden?

Grundsätzlich ja. Die Bereitschaft der einzelnen Mitarbeiter wird durchgesprochen und Ihnen angeboten. Zusätzlich wird Ihnen ein spezielles Angebot für Montagen unterbreitet.

Kategorie: Arbeitgeber
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Wie lang ist die Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist kann den Kundenwünschen angepasst werden.

Kategorie: Arbeitgeber
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Welche Vorlaufzeit zur Besetzung eines Auftrages benötigen Sie?

Als flexibler Dienstleister gehören Aufträge mit kurzfristiger Vorlaufzeit zu unserem Tagesgeschäft.

Kategorie: Arbeitgeber
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Machen Ihre Mitarbeiter auch Überstunden und wie werden diese vergütet?

Wenn die Möglichkeit zu Überstunden besteht, werden Ihnen dafür ausgewählte Mitarbeiter überlassen. Die Berechnungsgrundlage entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Kategorie: Arbeitgeber
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Mit welchen Nebenkosten haben wir zu dem Stundenverrechnungssatz zu rechnen?

Sie zahlen ausschließlich die effektiv gearbeiteten Stunden.

Kategorie: Arbeitgeber
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Haben Sie eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung?

Ja. Alle Geschäftsstellen haben die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung – ausgestellt von den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit.

Kategorie: Arbeitgeber
Hier sind wir für Sie da.
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