Zeitarbeits-Lohnuntergrenze in Deutschland beschlossen
Heute hat das Bundeskabinett beschlossen, dass ab dem 01. Januar 2012 auch für die Zeitarbeitsbranche eine Lohnuntergrenze gilt. Diese liegt im Westen bei 7,89 Euro und bei 7,01 Euro im Osten.
Die gebilligte Verordnung von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen gilt ab Januar 2012 für die gesamte Zeitarbeitsbranche, auch für nicht tarifgebundene und ausländische Firmen.
Das Familienunternehmen Teilzeit Thiele hat bereits im Juni diesen Jahres mit der Einführung von Thiele Fair Pay eine bundesweite einheitliche Lohnuntergrenze von 8,05 Euro eingeführt und begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung deshalb sehr.
Dieser Artikel wurde am 20.12.2011 verfasst.
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